Betriebskosten
Nach jahrelangen Verhandlungen zwischen den Berufsverbänden der Hebammen, dem Netzwerk der Geburtshäuser und den Spitzenverbänden der Krankenkasse wurde Ende Juni 2008 ein Traum wahr. Die Krankenkassen wurden gesetzlich dazu verpflichtet, auch die in den verschiedenen Geburtshäusern anfallenden Betriebskosten zu übernehmen. Diese Betriebskosten werden, wie auch alle von Hebammen erbrachten Leistungen, direkt durch das Geburtshaus der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse in Rechnung gestellt.

