Betriebskosten

Nach jahrelangen Verhandlungen zwischen den Berufsverbänden der Hebammen, dem Netzwerk der Geburtshäuser und den Spitzenverbänden der Krankenkasse wurde Ende Juni 2008 ein Traum wahr. Die Krankenkassen wurden gesetzlich dazu verpflichtet, auch die in den verschiedenen Geburtshäusern anfallenden Betriebskosten zu übernehmen. Diese Betriebskosten werden, wie auch alle von Hebammen erbrachten Leistungen, direkt durch das Geburtshaus der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse in Rechnung gestellt.

Müssen Frauen ab dem 1.7.2010 auf Hebammenhilfe verzichten?

Unbezahlbare Haftpflichtprämien bedrohen die Existenz des Hebammenberufes.

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Termine

Unsere Informationsabende finden an jedem 2. und 4. Mittwoch im Monat von 20.00 bis 22.00 Uhr statt. Keine Anmeldung notwendig.

Gesucht

Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen gesucht für die Babybetreuung in den Rückbildungskursen.