Hebammengeleitete Rückbildungsgymnastikkurse (bis zu 10 Zeitstunden) und Geburtsvorbereitungskurse rechnen wir bei gesetzlich Versicherten direkt mit der Krankenkasse ab. Die Verwaltungsgebühren (25,- €) und zusätzliche Kursstunden (8,36 € je Zeitstunde) müssen selbst getragen werden.
Fehlstunden können wir nicht mit der Krankenkasse abrechnen und stellen diese, sofern sie nicht vom Eigenanteil gedeckt sind, nach dem Kurs in Rechnung.
Privatversicherte und Partner:innen zahlen die jeweilige Kursgebühr inklusive Verwaltungsgebühr vorab selbst und erhalten nach dem Kurs eine Teilnahmebescheinigung, die ggf. bei der Krankenkasse eingereicht werden kann.
Alle anderen Kurse müssen privat bezahlt werden und sind nicht erstattungsfähig.